Reklamationen
Mit dem Urlaub nicht zufrieden?
Der Urlaub ist vielfach die einzige Zeit im Jahr, zu der alles richtig laufen soll und muß. Nichts ist ärgerlicher, als wenn man gestreßt ist, sich auf den bevorstehenden Urlaub seit Monaten freut und dann wird der Flug ins Paradies zu einem Disaster.
Wer jedoch ins Ausland fährt, den erwarten andere Bräuche, Sitten und Kulturen. Ist man also mit der gebuchten Reise unzufrieden, sollte man nicht jedes Problem in die Goldwaage legen. Es gibt jedoch verschiedene Punkte, bei denen Reklamationen und Preisminderungen durchaus erfragt und z.T. auch eingeklagt werden können.
Wann liegt ein Mangel vor?
Prinzipiell liegt ein Reisemangel erst einmal vor, wenn die im Reiseprospekt und in den Reiseunterlagen angegebenen Leistungen nicht eingehalten werden. Wird also ein 2-Zimmer Appartment beworben, man erhält aber nur ein 1-Zimmer Appartment, so kann dies i.d.R. geltend gemacht werden.
Wie sollte reklamiert werden?
Jeder Schaden und jede Unstimmigkeit sollte schriftlich festgehalten werden und noch vor Ort der Reiseleitung oder dem Hotelmanagement vorgelegt werden. Eine schriftliche Bestätigung (Protokoll), dass der Mißstand vor Ort angesprochen wurde und um Beseitigung gebeten wurde, sollte man unbedingt erfragen. Dem Reiseveranstalter muß Gelegenheit gegeben werden, den Mißstand zu beseitigen. Am besten haben Sie einen Zeugen dabei, idealerweise einen neutralen Zeugen, den Sie hinterher leicht kontaktieren können.
Die Mängelanzeige sollte dem Reiseveranstalter spätestens 4 Wochen nach dem Urlaub vorliegen.
Auch Fotos von Mißständen sind sehr geeignet, um später Beweise zu haben.
Die Frankfurter Liste
Die Frankfurter Liste stellt eine etwaige Richtlinie bei Geltendmachung von Mangel oder Mißständen dar, die gerne bei juristischen Streitigkeiten herangezogen wird. Inwieweit die einzelnen Punkte Anwendung finden, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, ob es eine Massenklage ist, ob der Schaden beträchtlich war, etc. Dem Reisenden ist gibt eine Idee, welchen Wert der Ausfall einer Leistung oder ein anderer Mißstand haben kann, wenn er diesen geltend macht. Bisweilen reichen auch entsprechende Briefe an den Reiseveranstalter mit Verweis auf die Frankfurter Liste für ein Entgegenkommen aus.
Reklamationsart |
Preisminderung in Prozent |
Hotel |
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Abweichung vom gebuchten Objekt |
10 - 25 % |
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) |
5 - 15% |
Abweichende Art der Unterbringung (Hotel statt Bungalow) |
5 - 10 % |
Doppelzimmer statt Einzelzimmer |
20% 25% |
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer |
20 - 25 % |
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer |
20 - 30% |
Zu kleine Zimmerfläche |
5 - 10% |
Fehlender Balkon bei Zusage/je nach Jahreszeit |
5 - 10% |
Fehlender Meerblick |
5 - 10% |
Fehlendes (eigenes) Bad/WC |
15 - 25% |
Fehlende (eigene) Dusche |
10% |
Fehlende Klimaanlage |
10 – 20 % |
Fehlendes Radio/TV |
5 % |
Zu wenig Mobiliar |
5 – 15 % |
Schäden (Feuchtigkeit, Risse, usw.) |
10 – 15 % |
Ungeziefer |
10 – 50 % |
Ausfall Toilette |
15 % |
Ausfall Bad/Warmwasserboiler |
15 % |
Ausfall Stromausfall/Gasausfall |
10 – 20 % |
Ausfall Wasser |
10 % |
Ausfall Klimaanlage |
10 – 20 % |
Ausfall Fahrstuhl |
5 - 10 % |
vollkommener Ausfall des Services |
25 % |
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Essen |
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Vollkommener Ausfall des Essens |
50 % |
Eintöniger Speisezettel |
5 % |
Nicht genügend warme Speisen |
10 % |
Verdorbene (ungenießbare) Speisen |
20 - 30 % |
Selbstbedienung (statt Kellner) |
10 - 15 % |
Lange Wartezeiten |
5 - 15 % |
Essen in Schichten |
10 % |
Verschmutzte Tische |
5 - 10 % |
Verschmutztes Geschirr, Besteck |
10 - 15 % |
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal |
5 - 10 % |
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Transport |
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Ab 4 Stunden Verspätung: jeweils Abzug vom Tagesreisepreis für jede weitere Stunde Warten |
4 % |
Niedrigere Flugklasse |
10 - 15 % |
Erhebliche Abweichung vom normalen Standard |
5 - 10 % |
Verpflegung |
5 % |
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film) |
5 % |
Auswechslung des Transportmittels und damit verbundene Verzögerung: auf Verzögerung entfallende |
anteiliger Reisepreis |
Fehlender Transfer vom Flughafen (Bahnhof) zum Hotel |
Kosten des Ersatztransportmittels |
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Sonstige |
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Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool |
10 – 20 % |
Kein Hallenbad bei vorhandenem Pool |
10 % |
Kein Hallenbad bei nicht vorhandenem Swimminpool |
20 % |
Fehlende Sauna |
5 % |
Fehlender Tennisplatz |
5 - 10 % |
Fehlendes Minigolf |
3 - 5 % |
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule |
5 - 10 % |
Fehlende Möglichkeit zum Reiten |
5 - 10 % |
Fehlende Kinderbetreuung |
3 - 10 % |
Bad im Meer unmöglich |
10 – 20 % |
Verschmutzter Strand |
10 – 20 % |
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme |
5 – 10 % |
Fehlende Snack- oder Strandbar |
0 – 5 % |
Fehlender FKK-Strand |
10 – 20 % |
Fehlene Infrastruktur/Unterhaltung - Bei Zusage, je nach Ausweichmöglichkeit bei Hotelverpflegung |
0 - 5 % |
Fehlene Infrastruktur/Unterhaltung - Bei Zusage, je nach Ausweichmöglichkeit bei Selbstverpflegung |
10 - 20 % |
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) |
5 - 10 % |
Fehlende Boutique oder Ladenstraße |
0 - 5 % |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten |
20 - 30 % |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten, nur Organisation |
0 - 5 % |
Keine Reiseleitung bei Besichtigungsreisen |
10 - 20 % |
Keine Reiseleitung bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung bei Zusage |
20 - 30 % |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug |
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... innerhalb des gleichen Hotels |
anteiliger Reisepreis für einen halben Tag |
... in ein anderes Hotel |
anteiliger Reisepreis für einen Tag |
* Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr. Bei tatsächlichen Problemen empfehlen wir, sich an eine entsprechende Rechtsberatung zu wenden.