Reklamationen

Mit dem Urlaub nicht zufrieden?

Der Urlaub ist vielfach die einzige Zeit im Jahr, zu der alles richtig laufen soll und muß. Nichts ist ärgerlicher, als wenn man gestreßt ist, sich auf den bevorstehenden Urlaub seit Monaten freut und dann wird der Flug ins Paradies zu einem Disaster.

Wer jedoch ins Ausland fährt, den erwarten andere Bräuche, Sitten und Kulturen. Ist man also mit der gebuchten Reise unzufrieden, sollte man nicht jedes Problem in die Goldwaage legen. Es gibt jedoch verschiedene Punkte, bei denen Reklamationen und Preisminderungen durchaus erfragt und z.T. auch eingeklagt werden können.



Wann liegt ein Mangel vor?

Prinzipiell liegt ein Reisemangel erst einmal vor, wenn die im Reiseprospekt und in den Reiseunterlagen angegebenen Leistungen nicht eingehalten werden. Wird also ein 2-Zimmer Appartment beworben, man erhält aber nur ein 1-Zimmer Appartment, so kann dies i.d.R. geltend gemacht werden.



Wie sollte reklamiert werden?

Jeder Schaden und jede Unstimmigkeit sollte schriftlich festgehalten werden und noch vor Ort der Reiseleitung oder dem Hotelmanagement vorgelegt werden. Eine schriftliche Bestätigung (Protokoll), dass der Mißstand vor Ort angesprochen wurde und um Beseitigung gebeten wurde, sollte man unbedingt erfragen. Dem Reiseveranstalter muß Gelegenheit gegeben werden, den Mißstand zu beseitigen. Am besten haben Sie einen Zeugen dabei, idealerweise einen neutralen Zeugen, den Sie hinterher leicht kontaktieren können.
Die Mängelanzeige sollte dem Reiseveranstalter spätestens 4 Wochen nach dem Urlaub vorliegen.

Auch Fotos von Mißständen sind sehr geeignet, um später Beweise zu haben.



Die Frankfurter Liste

Die Frankfurter Liste stellt eine etwaige Richtlinie bei Geltendmachung von Mangel oder Mißständen dar, die gerne bei juristischen Streitigkeiten herangezogen wird. Inwieweit die einzelnen Punkte Anwendung finden, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, ob es eine Massenklage ist, ob der Schaden beträchtlich war, etc. Dem Reisenden ist gibt eine Idee, welchen Wert der Ausfall einer Leistung oder ein anderer Mißstand haben kann, wenn er diesen geltend macht. Bisweilen reichen auch entsprechende Briefe an den Reiseveranstalter mit Verweis auf die Frankfurter Liste für ein Entgegenkommen aus.

 

Reklamationsart
Preisminderung in Prozent
Hotel
 
Abweichung vom gebuchten Objekt
10 - 25 %
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)
5 - 15%
Abweichende Art der Unterbringung (Hotel statt Bungalow)
5 - 10 %
Doppelzimmer statt Einzelzimmer
20% 25%
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer
20 - 25 %
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer
20 - 30%
Zu kleine Zimmerfläche
5 - 10%
Fehlender Balkon bei Zusage/je nach Jahreszeit
5 - 10%
Fehlender Meerblick
5 - 10%
Fehlendes (eigenes) Bad/WC
15 - 25%
Fehlende (eigene) Dusche
10%
Fehlende Klimaanlage
10 – 20 %
Fehlendes Radio/TV
5 %
Zu wenig Mobiliar
5 – 15 %
Schäden (Feuchtigkeit, Risse, usw.)
10 – 15 %
Ungeziefer
10 – 50 %
Ausfall Toilette
15 %
Ausfall Bad/Warmwasserboiler
15 %
Ausfall Stromausfall/Gasausfall
10 – 20 %
Ausfall Wasser
10 %
Ausfall Klimaanlage
10 – 20 %
Ausfall Fahrstuhl
5 - 10 %
vollkommener Ausfall des Services
25 %
 
 
 
 
Essen
 
Vollkommener Ausfall des Essens
50 %
Eintöniger Speisezettel
5 %
Nicht genügend warme Speisen
10 %
Verdorbene (ungenießbare) Speisen
20 - 30 %
Selbstbedienung (statt Kellner)
10 - 15 %
Lange Wartezeiten
5 - 15 %
Essen in Schichten
10 %
Verschmutzte Tische
5 - 10 %
Verschmutztes Geschirr, Besteck
10 - 15 %
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal
5 - 10 %
 
 
 
 
Transport
 
Ab 4 Stunden Verspätung: jeweils Abzug vom Tagesreisepreis für jede weitere Stunde Warten
4 %
Niedrigere Flugklasse
10 - 15 %
Erhebliche Abweichung vom normalen Standard
5 - 10 %
Verpflegung
5 %
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film)
5 %
Auswechslung des Transportmittels und damit verbundene Verzögerung: auf Verzögerung entfallende
anteiliger Reisepreis
Fehlender Transfer vom Flughafen (Bahnhof) zum Hotel
Kosten des Ersatztransportmittels
 
 
 
 
Sonstige
 
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool
10 – 20 %
Kein Hallenbad bei vorhandenem Pool
10 %
Kein Hallenbad bei nicht vorhandenem Swimminpool
20 %
Fehlende Sauna
5 %
Fehlender Tennisplatz
5 - 10 %
Fehlendes Minigolf
3 - 5 %
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule
5 - 10 %
Fehlende Möglichkeit zum Reiten
5 - 10 %
Fehlende Kinderbetreuung
3 - 10 %
Bad im Meer unmöglich
10 – 20 %
Verschmutzter Strand
10 – 20 %
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme
5 – 10 %
Fehlende Snack- oder Strandbar
0 – 5 %
Fehlender FKK-Strand
10 – 20 %
Fehlene Infrastruktur/Unterhaltung - Bei Zusage, je nach Ausweichmöglichkeit bei Hotelverpflegung
0 - 5 %
Fehlene Infrastruktur/Unterhaltung - Bei Zusage, je nach Ausweichmöglichkeit bei Selbstverpflegung
10 - 20 %
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)
5 - 10 %
Fehlende Boutique oder Ladenstraße
0 - 5 %
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten
20 - 30 %
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten, nur Organisation
0 - 5 %
Keine Reiseleitung bei Besichtigungsreisen
10 - 20 %
Keine Reiseleitung bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung bei Zusage
20 - 30 %
Zeitverlust durch notwendigen Umzug
 
... innerhalb des gleichen Hotels
anteiliger Reisepreis für einen halben Tag
... in ein anderes Hotel
anteiliger Reisepreis für einen Tag
 


* Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr. Bei tatsächlichen Problemen empfehlen wir, sich an eine entsprechende Rechtsberatung zu wenden.